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Energiepreisbremse

Am 16.12.2022 wurde von Bundestag und Bundesrat die Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Das Gesetz beinhaltet, dass Sie für 80 % Ihres Energieverbrauchs  Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose einen festgelegten Brutto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde zahlen. Die Energiepreisbremse gilt ab dem 01.03.2023 und wurde zunächst für das gesamte Jahr 2023 beschlossen, also auch rückwirkend für Januar und Februar. Eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 ist gesetzlich möglich. Für Kunden mit einem Stromverbrauch von über 30.000 kWh/a bzw. einem Gasverbrauch von über 1.500.000 kWh/a gelten abweichende Regelungen.

Sie müssen nichts tun oder beantragen, die Entlastung wird automatisch von uns berechnet und in den monatlichen Abschlägen sowie in Ihrer Abrechnung berücksichtigt. 

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Strompreisbremse

Für wen die Strompreisbremse gilt und wie viel Entlastung Sie erwartet, lesen Sie hier.

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Gaspreisbremse

Für wen die Garpreisbremse gilt und wie viel Entlastung Sie erwartet, lesen Sie hier.

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