Mit Qcells als Partner
Betreiber von neuen Solaranlagen müssen seit der Einführung des neuen EEG 2017 ab einer Anlagengröße von 100 kWp den nicht selbst verbrauchten Strom direkt vermarkten, z.B. über die Strombörse. Unternehmen, die sich mit Solarstrom nachhaltiger und wettbewerbsfähiger aufstellen wollen, erhalten von Qcells erstmals die komplette Energielösung aus einer Hand.
Qcells ist der One-Stop-Shop für alle Komponenten der Solaranlage, die Stromvermarktung, den Messstellenbetrieb sowie die Fernsteuerung. Und das kurzfristig für Neu- und Bestandsanlagen schon ab 100 kWp, mit oder ohne Eigenverbrauch. Das spart Ihnen Zeit und Ressourcen.
PAKET 1
Direktvermarktung über Qcells
+ DV-Schnittstelle
+ Monitoring
+ Messstellenbetrieb
Einmalige Bereitstellungsgebühr für den Datenlogger inkl. Direktvermarktungsschnittstelle, All-Net LTE Router und den dazugehörigen Netzteilen |
Monatliche Kosten (Mietgebühr für Hardware, LTE Gebühren für Datenkommunikation, Direktvermarktung - max. 500 MB/Monat*) Monatliche Gebühr für die Direktvermarktung Monatliche Gebühr für den Messstellenbetrieb** |
Monatliche Kosten für die Portal Nutzung Q.LOG Vision |
PAKET 2
Direktvermarktung über Qcells
+ DV-Schnittstelle
+ Monitoring
Einmalige Bereitstellungsgebühr für den Datenlogger inkl. Direktvermarktungsschnittstelle, All-Net LTE Router und den dazugehörigen Netzteilen |
Monatliche Kosten (Mietgebühr für Hardware, LTE Gebühren für Datenkommunikation, Direktvermarktung - max. 500 MB/Monat*) Monatliche Gebühr für die Direktvermarktung |
Monatliche Kosten für die Portal Nutzung Q.LOG Vision |
UPGRADE PAKET
(Voller Service für neue und bestehende Anlagen mit vorhandenem Datenlogger)
Einmalige Kosten für die Installation der Fernsteuerbarkeit und des Messstellenbetriebes |
Monatliche Gebühr für die Direktvermarktung Monatliche Gebühr für den Messstellenbetrieb und Fernsteuerbarkeit*** |
EINZEL-SERVICE 1
Direktvermarktung
Monatliche Gebühr für die Direktvermarktung |
|
EINZEL-SERVICE 2
Monitoring
+ DV-Schnittstelle
Einmalige Bereitstellungsgebühr für den Datenlogger inkl. Direktvermarktungsschnittstelle, All-Net LTE Router und den dazugehörigen Netzteilen |
Monatliche Kosten (Mietgebühr für Hardware, LTE Gebühren für Datenkommunikation, Direktvermarktung - max. 500 MB/Monat*) |
Monatliche Kosten für die Portal Nutzung Q.LOG Vision |
EINZEL-SERVICE 3
Messstellenbetrieb
+ DV-Schnittstelle
Einmalige Kosten für die Installation der Fernsteuerbarkeit und des Messstellenbetriebes |
Monatliche Gebühr für den Messstellenbetrieb und Fernsteuerbarkeit*** |
*Datenverbrauch größer 500 MB/Monat wird mit 0,05 € je MB berechnet.
**Gebühren des Netzbetreibers für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung entfallen. Keine zusätzlichen Gebühren für die Datenübertragung via Mobilfunk.
***Gebühren des Netzbetreibers für den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung entfallen. Keine zusätzlichen Gebühren für die Datenübertragung via Mobilfunk. Sollten an der Messstelle mehrere Einzelanlagen angeschlossen sein, welche durch mehrere Fernwirktechnikeinheiten/ Funkrundsteuerempfänger des Netzbetreibers gesteuert werden, wird eine entsprechende Anzahl an Fernsteuerungen von Qcells benötigt. Die Installation für die erste Fernsteuerung ist inklusive. Für jedes weitere Modul fallen für Installation und Betrieb Kosten an.
Bestandsanlagen sind bereits in der Vermarktung bei einem anderen Direktvermarktungsdienstleister oder befinden sich in der Ausfallvergütung.
Die Verträge müssen postalisch spätestens am vorletzten Werktag eines Monats bei Qcells vorliegen, damit die Direktvermarktung zum Beginn des folgenden Monats starten kann.
Die Fernsteuerbarkeit durch Qcells muss bei Start der Vermarktung gewährleistet sein, um die Marktprämie zu erhalten.
Die Verträge müssen postalisch spätestens am vorletzten Werktag eines Monats bei Qcells vorliegen, damit die Direktvermarktung zum Beginn des übernächsten Monats starten kann.
Die Fernsteuerbarkeit durch Qcells muss spätestens zum Beginn des zweiten Monats nach EEG-Inbetriebnahme gewährleistet sein, um die Marktprämie zu erhalten.
Direktvermarktung bezeichnet den direkten Verkauf des ins öffentliche Netz eingespeisten Stroms über einen Direktvermarkter. In den meisten Fällen ist der Handelsplatz die EPEX Spot als Spotmarkt der EEX. Als Ihr Direktvermarkter übernehmen wir gern alles weitere für Sie, d.h. die Anmeldung Ihrer Anlage zur Direktvermarktung und den Handel der Strommengen am Markt.
Seit 2016 ist die Direktvermarktung für Neuanlagen ab 100 kWp (vorher, seit 1.8.2014, ab 500 kWp) gesetzlich verpflichtend (verpflichtende Direktvermarktung). Anlagen dieser Größenklasse erhalten nicht mehr automatisch einen Einspeisetarif sondern eine Vergütung, die sich aus Erlösen aus der Stromvermarktung und einer Zahlung des Netzbetreibers aus dem EEG-Umlagetopf (Marktprämie) zusammensetzt. Sollten Anlagenbetreiber der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, verringern sich ihre Ansprüche gemäß §52 EEG 2017 (Erneuerbare-Energien-Gesetz).
Kleinere und ältere Bestandsanlagen können zwischen Einspeisetarif und Direktvermarktung wählen (optionale Direktvermarktung). Durch den Wechsel in die Direktvermarktung können sich Anlagenbetreiber hier bereits auf die Zeit nach einer EEG-Förderung vorbereiten. Wir unterstützen Sie bei der optimalen Vermarktung und übernehmen u.a. Bilanzkreismanagement, Kommunikation mit dem Netzbetreiber, Konfiguration der Direktvermarkterschnittstelle, Prognose und Abrechnung.
Grundsätzlich können Sie Ihrer Bestandsanlage in die Direktvermarktung wechseln, unabhängig von ihrer installierten Leistung und dem Inbetriebnahmezeitpunkt. Prüfen Sie mit uns, ob sich das Direktvermarktungsmodell für Sie lohnt.
Die Höhe der Vergütung von Anlagen in der Direktvermarktung setzt sich zusammen aus Erlösen aus der Vermarktung des eingespeisten Stroms sowie der Marktprämie.
1. Erlöse aus der Stromvermarktung:
2. Marktprämie:
Die Marktprämie wird vom Netzbetreiber aus dem EEG-Umlagetopf an den Anlagenbetreiber ausgezahlt, der entweder zur Direktvermarktung verpflichtet ist oder freiwillig daran teilnimmt (optionale Direktvermarktung). Die Marktprämie ist die Differenz zwischen dem Monatsmarktwert und dem „Anzulegenden Wert“ einer spezifischen Anlage. Um die Marktprämie zu erhalten, muss der Betreiber unter § 20 EEG 2017 festgelegte Bedingungen einhalten, u.a. dass seine Anlage vom Direktvermarkter ferngesteuert werden kann.
3. Managementprämie
Die Managementprämie wird vom Netzbetreiber an Betreiber von Bestandsanlagen (Inbetriebnahme vor EEG 2017) gezahlt, als Ausgleich für höhere Risiken und Aufwände im Vergleich zum Bezug der Einspeisevergütung, z. B. für Handelstätigkeiten und Einspeiseprognosen. Für Anlagen mit Inbetriebnahme seit EEG2017 ist die Managementprämie in die Marktprämie inkludiert.
Der „Anzulegende Wert“ wird quartalsweise von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Mit ihm wird die Marktprämie als Differenz zwischen „Anzulegendem Wert“ und „Monatsmarktwert“ berechnet. Die Höhe der „Anzulegenden Werte“ (Degression oder Erhöhung im Vergleich zum Vorquartal) hängt von der installierten PV-Leistung des vorhergehenden im Vergleich zum Zubauziel der Bundesregierung ab. Ähnlich dem Einspeisetarif ist der Anzulegende Wert über 20 Jahre EEG-Förderung für eine Anlage gültig.
Seit 2014 müssen Anlagen vom Direktvermarkter fernsteuerbar sein, damit der Betreiber Anspruch auf die Marktprämie hat. Mit der entsprechenden Fernwirktechnik soll der Direktvermarkter im Stand sein, die Produktionsleistung einer Anlage z. B. bei Gefahr negativer Börsenpreise jederzeit herunterzuregeln und die Ist-Einspeisung einer Anlage abrufen zu können. Grundsätzlich ist der Betreiber für die Installation und das Fuktionieren der Fernwirktechnik ab dem zweiten Betriebsmonat verantwortlich. Vorteil der Direktvermarktung mit Qcells ist es, dass unser System mit jeglicher am deutschen Markt erhältlichen Fernwirktechnik kompatibel ist. Sie wollen sich gar nicht selbst um die Hardware kümmern: Kein Problem. Bei uns erhalten Sie diese vorkonfiguriert und installiert aus einer Hand. Denn Qcells ist der One-Stop-Shop für die Direktvermarktung Ihrer PV-Anlage.