Am 16.12.2022 wurde von Bundestag und Bundesrat die Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Das Gesetz beinhaltet, dass Sie für 80 % Ihres Energieverbrauchs Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose einen festgelegten Brutto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde zahlen. Die Energiepreisbremse gilt ab dem 01.03.2023 und wurde zunächst für das gesamte Jahr 2023 beschlossen, also auch rückwirkend für Januar und Februar. Eine Verlängerung bis zum 30. April 2024 ist gesetzlich möglich. Für Kunden mit einem Stromverbrauch von über 30.000 kWh/a bzw. einem Gasverbrauch von über 1.500.000 kWh/a gelten abweichende Regelungen.
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